Wer mit Tieren unterwegs ist oder den Kauf bzw. Verkauf eines Tieres plant, muss in Slowenien eine Reihe von Bestimmungen beachten. Ob Hund, Katze, Pferd oder Nutztier, für jede Tierart gelten eigene Vorgaben zum Transport, zur Registrierung und zur Dokumentation. Gleichzeitig stellt sich für viele Tierhalter die Frage, wie sie ihre Vierbeiner sicher und stressfrei durch Slowenien bewegen können. Sei es im Rahmen eines Urlaubs, eines Umzugs oder beim Transport zu einem neuen Besitzer.
Damit Tierwohl, Rechtssicherheit und eine reibungslose Reise gewährleistet sind, ist es wichtig, sich vorab über die slowenischen Vorschriften zu informieren. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Reisedokumente, Impfvorgaben, Transportanforderungen sowie mögliche Meldepflichten und Einschränkungen. Eine gute Vorbereitung sorgt nicht nur für entspannte Abläufe, sondern schützt auch vor unangenehmen Überraschungen auf der Straße oder an der Grenze.
Slowenien wendet als EU-Mitgliedstaat die EU-weit geltenden Regelungen für das Reisen mit Heimtieren an und ergänzt diese durch nationale Vorgaben etwa bei der Registrierung von Hunden, bei veterinärrechtlichen Kontrollen sowie beim Kauf und Verkauf von Tieren. Wer diese Vorgaben kennt, kann seine Reise gut planen und gleichzeitig sicherstellen, dass Transport, Haltung und Weitergabe von Tieren den geltenden Tierschutzstandards entsprechen.
Einreise mit Haustieren (Hunde, Katzen und Frettchen…)
Die wichtigsten Dokumente und Bestimmungen
Für die Einreise nach Slowenien gelten die EU-weit einheitlichen Vorschriften für Heimtiere. Hunde, Katzen und Frettchen müssen eindeutig per Mikrochip gekennzeichnet sein (ein Tattoo wird nur anerkannt, wenn es vor dem Stichtag eingeführt und ordnungsgemäß dokumentiert wurde). Zudem ist eine gültige Tollwutimpfung verpflichtend. Die Erstimpfung darf frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen und ist erst 21 Tage nach der Grundimmunisierung für Reisen gültig.
Außerdem muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem die Chipnummer, die Halterdaten sowie alle relevanten Impfungen eingetragen sind. Diese Anforderungen werden von den slowenischen Behörden konsequent kontrolliert und entsprechen den geltenden EU-Standards.
Regeln während des Aufenthalts
- Öffentliche Bereiche und Badestellen: In Slowenien sind Hunde an vielen öffentlichen Badeseen, Stränden und Naturgewässern, insbesondere in der Hauptsaison, nur eingeschränkt erlaubt. Häufig gibt es ausgewiesene Hundezonen oder zeitliche Begrenzungen. Informieren Sie sich daher vor Ort über die lokalen Regelungen.
- Leinenpflicht und Kotbeutel: In Städten und Gemeinden besteht in der Regel eine Leinenpflicht, vor allem in Parks, Wohngebieten und belebten Bereichen. In der freien Natur dürfen Hunde teilweise frei laufen, müssen jedoch jederzeit unter Kontrolle sein. Das Mitführen und Benutzen von Kotbeuteln ist verpflichtend.
- Maulkorb: Eine generelle Maulkorbpflicht besteht in Slowenien nicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei als gefährlich eingestuften Hunden kann ein Maulkorb jedoch vorgeschrieben sein.
- Verkehrssicherheit: Während der Fahrt müssen Tiere so gesichert werden, dass sie den Fahrer nicht ablenken oder gefährden. Empfohlen sind Transportboxen, Trenngitter oder spezielle Sicherheitsgurte.
- Unterkunft: Nicht alle Unterkünfte in Slowenien erlauben Haustiere. Prüfen Sie daher vor Reiseantritt, ob Tiere gestattet sind und ob zusätzliche Bedingungen oder Kosten anfallen.
Einreise mit Pferden
Die wichtigsten Dokumente und Bestimmungen
- Equidenpass: Für jedes Pferd ist ein gültiger Pferdepass (Equidenpass) verpflichtend. Das Tier muss eindeutig per Mikrochip identifizierbar sein. Der Pass ist bei Kontrollen jederzeit mitzuführen.
- Gesundheitsdokumente: Für private, nicht-gewerbliche Reisen innerhalb der EU und damit auch nach Slowenien, ist in der Regel keine zusätzliche amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Bei Turnieren, Zucht- oder Sportveranstaltungen können Veranstalter jedoch einen aktuellen Gesundheitsnachweis verlangen.
- Impfungen: Eine Tollwutimpfung ist für die Einreise mit Pferden nach Slowenien nicht vorgeschrieben. Häufig wird jedoch eine gültige Influenza-Impfung (Equine Influenza) verlangt, insbesondere bei sportlichen Veranstaltungen oder beim Einstallen in Reitbetrieben.
- Transport: Der Transport von Pferden muss den EU-Tierschutztransportbestimmungen entsprechen. Für private, nicht-gewerbliche Fahrten sind keine zusätzlichen Erklärungen notwendig. Bei gewerblichen Transporten gelten weitergehende Anforderungen, etwa Transportgenehmigungen, Fahrtenbücher und besondere Tierwohlauflagen.
- Vorbereitung: Informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde oder direkt beim slowenischen Veranstalter bzw. Stallbetreiber, ob für Ihren Aufenthaltszweck (z. B. Turniere, längerer Aufenthalt, Verkauf) besondere Anforderungen, Impfungen oder Gesundheitsnachweise erforderlich sind.
Aufenthalt mit Pferd
Slowenien gilt unter Reiterinnen und Reitern als besonders naturnahes und pferdefreundliches Reiseland. Das Land bietet eine große landschaftliche Vielfalt auf vergleichsweise kleinem Raum: von den Alpen und dem Karst über weite Wälder und Hügel bis hin zu Fluss- und Wiesenlandschaften. Viele Regionen verfügen über ein gut ausgebautes Netz an Feld- und Waldwegen, das sich ideal für Ausritte und mehrtägige Wanderritte eignet.
Beliebte Reitregionen sind unter anderem Gorenjska (Oberkrain), die Region rund um den Triglav-Nationalpark, Notranjska, die Karstregion sowie Teile von Štajerska. In diesen Gegenden finden sich zahlreiche Reitställe, Pensionen und Tourenanbieter, die sowohl geführte Wanderritte als auch entspannte Tagesausritte anbieten. Die Reitsaison erstreckt sich in der Regel von Frühling bis Herbst, abhängig von Wetter- und Höhenlage. Auch zum Wandern gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Über die Wandergebiete können Sie auch noch mehr in unserem Ratgeber lesen.
Die touristische Infrastruktur für Reiter ist gut entwickelt, jedoch oft bewusst naturnah gehalten. Viele Betriebe legen großen Wert auf artgerechte Haltung, ausreichend Weidegang und kleine Gruppen. Wer mit dem eigenen Pferd anreist, sollte vorab klären, welche Stallbedingungen angeboten werden und ob Impf- oder Gesundheitsnachweise beim Einstallen verlangt werden.
Wichtig ist eine realistische Planung: Je nach Region kann das Gelände anspruchsvoll sein, mit steilen Wegen, Schotterstrecken oder alpinem Charakter. Für längere Ritte sind eine solide Grundkondition von Reiter und Pferd sowie Trittsicherheit empfehlenswert. Mit guter Vorbereitung bietet Slowenien jedoch eine ideale Kombination aus Naturerlebnis, Entspannung und intensiver Zeit mit dem Pferd.
Maut / Vignette in Slowenien
Für die Nutzung der slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht. Die Maut wird nicht streckenbezogen erhoben, sondern über eine zeitlich befristete digitale Vignette (E-Vignette), die vor Fahrtantritt erworben werden muss. Die Gültigkeit richtet sich nach der gewählten Laufzeit (z. B. 7 Tage, 1 Monat oder 1 Jahr).
Die Vignettenpflicht gilt in Slowenien für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG). Die Fahrzeugkategorie richtet sich dabei nach der Fahrzeughöhe über der Vorderachse und nicht nach dem tatsächlichen Gewicht. Motorräder sind von der Vignettenpflicht ausgenommen.
Gilt die Vignette auch für den Pferdeanhänger?
Reisen Sie mit einem Pkw und einem Pferdeanhänger, benötigen Sie keine separate Vignette für den Anhänger. Entscheidend ist ausschließlich das Zugfahrzeug. Voraussetzung ist jedoch, dass das Zugfahrzeug selbst der Vignettenpflicht unterliegt, also nicht mehr als 3,5 t zGG hat.
Überschreitet das Zugfahrzeug die Grenze von 3,5 t zGG, fällt keine Vignette mehr an. In diesem Fall ist eine streckenbezogene Maut zu entrichten, die elektronisch über ein entsprechendes Mautsystem abgerechnet wird. Diese Regelung betrifft vor allem schwere Wohnmobile, Lkw oder größere Transportfahrzeuge.
Die Kontrolle der Vignettenpflicht erfolgt in Slowenien elektronisch über das Kennzeichen. Da es sich um eine digitale Vignette handelt, ist kein Aufkleber an der Windschutzscheibe erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich, die Kaufbestätigung griffbereit zu halten.
Um Bußgelder zu vermeiden, sollte die passende Vignette unbedingt vor der Einfahrt auf mautpflichtige Straßen erworben werden. Gerade bei Gespannen mit Pferdeanhänger lohnt es sich, vorab die Fahrzeugkategorie und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs genau zu prüfen.
Tiere kaufen in Slowenien
Wer in Slowenien ein Tier kaufen möchte, sollte sich vorab über die geltenden Tierschutz- und veterinärrechtlichen Vorschriften informieren. Als EU-Mitgliedstaat wendet Slowenien die gemeinsamen EU-Regelungen an, ergänzt diese jedoch durch nationale Vorgaben, insbesondere im Bereich der Kennzeichnung, Registrierung und Haltung von Tieren. Eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen und der Herkunft des Tieres hilft, unseriöse Angebote zu vermeiden.
Wichtige Dokumente und Gesundheitsanforderungen
- Mikrochip: Hunde müssen in Slowenien verpflichtend mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Der Chip muss eindeutig dem Tier zugeordnet und registriert sein.
- Gesundheitsunterlagen: Käufer sollten sich den Impfstatus des Tieres (insbesondere die Tollwutimpfung bei Hunden) sowie den tierärztlichen Impfpass bzw. das Gesundheitsbuch zeigen lassen. Für Reisen innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.
- Mindestalter: Welpen und Jungtiere dürfen in Slowenien nicht vor einem Alter von 8 Wochen abgegeben werden. Seriöse Züchter übergeben Tiere häufig erst ab 10–12 Wochen.
- Herkunftsnachweise: Beim Kauf sollte nachvollziehbar sein, woher das Tier stammt. Seriöse Anbieter ermöglichen es, das Muttertier zu sehen und geben Auskunft über Aufzucht und Haltungsbedingungen.
Besondere Hinweise
- Rassespezifische Regelungen: Für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen können zusätzliche Haltungsauflagen gelten. Diese Regelungen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.
- Ausreise in andere EU-Länder: Wer ein in Slowenien gekauftes Tier in ein anderes EU-Land mitnehmen möchte, benötigt zwingend einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Die Tollwutimpfung ist erst 21 Tage nach der Erstimpfung für Reisen gültig.
- Vorsicht bei unseriösen Angeboten: Angebote ohne klare Angaben zu Herkunft, Alter oder Gesundheitszustand sowie Übergaben an öffentlichen Orten können auf illegalen Handel hinweisen.
Tiere verkaufen in Slowenien
Auch beim Verkauf oder der Abgabe eines Tieres gelten in Slowenien klare gesetzliche Vorgaben. Diese dienen dem Schutz der Tiere sowie der Rückverfolgbarkeit von Herkunft und Besitz. Verkäufer, ob privat oder gewerblich, sind verpflichtet, bestimmte Mindestanforderungen an Kennzeichnung, Gesundheitszustand und Dokumentation einzuhalten.
Pflichten für Verkäufer
- Mikrochip und Registrierung: Hunde müssen vor der Abgabe mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem entsprechenden Register eingetragen sein. Die Registrierung erfolgt in der Regel über einen Tierarzt.
- Gesundheitszustand: Tiere dürfen nur in einem gesunden und transportfähigen Zustand verkauft oder abgegeben werden. Erkrankte oder stark unterernährte Tiere dürfen nicht weitergegeben werden.
- Mindestalter: Eine Abgabe von Welpen oder Jungtieren vor einem Alter von 8 Wochen ist nicht erlaubt.
- Dokumente: Impfpass, Gesundheitsbuch und – falls erforderlich – EU-Heimtierausweis müssen vollständig und korrekt ausgefüllt an den neuen Halter übergeben werden.
Kaufvertrag (empfohlen, auch bei privatem Verkauf)
Ein schriftlicher Kauf- oder Übergabevertrag ist auch bei privaten Verkäufen sehr empfehlenswert. Er erleichtert spätere Nachweise bei Behörden oder Grenzübertritten.
- Daten von Käufer und Verkäufer
- Angaben zum Tier (Art, Rasse/Mix, Farbe, Geburtsdatum, Mikrochipnummer)
- Preis, Datum und Ort der Übergabe
- Bestätigung, dass das Tier nicht gestohlen ist und die Herkunft bekannt ist
Gewerblicher Handel
- Genehmigungen: Wer Tiere gewerblich verkauft oder transportiert, benötigt entsprechende Registrierungen und Genehmigungen nach slowenischem und EU-Recht.
- Transport, Unterbringung und Übergabe müssen den geltenden Tierschutzvorschriften entsprechen.
Strafen für illegalen Tierhandel in Slowenien
Die Kontrolle von Tierhaltung, Zucht und Handel erfolgt in Slowenien durch die zuständigen Veterinär- und Tierschutzbehörden. Verstöße gegen Kennzeichnungs-, Impf- oder Haltungsauflagen können empfindliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Verkauf ungechipter Hunde: Bußgelder
- Abgabe von Welpen unter 8 Wochen: Ordnungswidrigkeit
- Mangelhafte Haltung oder kranke Tiere: Bußgeld oder Tierentzug
- Gewerblicher Handel ohne Genehmigung: hohe Strafen und mögliche Beschlagnahmung der Tiere
Bei schweren oder wiederholten Verstößen können zusätzlich Tierhalte- oder Zuchtverbote ausgesprochen werden.
Checkliste: Tiere kaufen/verkaufen in Slowenien
1. Grundregeln
- Tiere dürfen nicht misshandelt, vernachlässigt oder ausgesetzt werden (slowenisches Tierschutzrecht).
- Halter müssen Futter, Wasser, sicheren Platz, Bewegung und tierärztliche Versorgung gewährleisten.
- Wenn ein Tier krank, unterernährt oder offensichtlich schlecht gehalten wirkt: vom Kauf Abstand nehmen und ggf. melden.
2. Pflicht-Kennzeichnung & Registrierung (Hund)
- Hunde müssen verpflichtend mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Für Reisen innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis mit eingetragener Chipnummer und gültiger Tollwutimpfung erforderlich.
- Nach dem Chippen sollte der Hund in einem anerkannten Register eingetragen werden. Der Chip allein reicht nicht. Er muss mit dem Halter verknüpft sein.
- Beim Kauf unbedingt verlangen:
- Mikrochipnummer
- Impfpass oder EU-Heimtierausweis
- Nachweis über gültige Tollwutimpfung
- Beim Verkauf:
- Übergabe aller Originaldokumente
- Aktualisierung der Halterdaten im Register
3. Alter & Abgabe
- Welpen und Jungtiere dürfen nicht vor 8 Wochen abgegeben werden.
- Sehr junge Tiere oder fehlende Unterlagen sind ein Warnsignal für illegalen Handel.
FAQ zum Reisen, Kaufen und Verkaufen von Tieren in Slowenien
Für die Einreise nach Slowenien benötigen Sie einen gültigen EU-Heimtierausweis, eine Mikrochip-Kennzeichnung sowie eine gültige Tollwutimpfung. Die Impfung ist erst 21 Tage nach der Erstimpfung für Reisen gültig.
Ja, private Käufe und Verkäufe sind erlaubt, müssen jedoch den geltenden Tierschutz- und Gesundheitsvorschriften entsprechen. Tiere müssen gesund, korrekt gekennzeichnet und dokumentiert sein.
Für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen können zusätzliche Haltungsauflagen gelten. Diese Regelungen können je nach Gemeinde variieren.
Der Kauf eines Tieres ohne gültige Kennzeichnung oder Dokumente kann rechtliche Probleme nach sich ziehen, etwa Bußgelder, behördliche Maßnahmen oder Schwierigkeiten bei der Ausreise in andere EU-Länder.
Bei Verdacht auf illegalen Tierhandel sollten Sie die zuständige Veterinär- oder Tierschutzbehörde in Slowenien informieren. Auch lokale Tierschutzorganisationen können unterstützen.